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Channel: Kommentare zu: US-Terror in Syrien – Ziel: Ölfelder mit zu billigem Öl…
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Von: Solist

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Senden klappt wieder nicht. Ich setze nun Leerzeichen in mehrere Links ein. Müsst Ihr dann entfernen:

NACHTRAG: Nach absenden meines letzten Textes ERSCHIEN der Vorige wieder, aber erst dann. Sowas ist mir nicht zum ersten mal passiert, schon auf anderen Webseiten und genauso nun bei den “Netzfrauen”. Da meine mittlerweile 5 Texte und nach 2 Tagen immer noch nicht freigegeben wurden und nun auch nicht mehr zu sehen waren. KEIN EINZIGER DAVON, ging ich von entgültiger Zensur aus und habe entsprechend mit meinem 6ten Comment mich dafür “bedankt” für die Zensur. Nach absenden erschienen Sie wieder. Nach wie vor als zu moderierend, aber wieder sichtbar.
Also normal ist das nicht.

@daonilier: Vermutlich geht es darüber noch hinaus. Ist es noch etwas komplizierter.

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Recentr TV (22.09.14) Klima hacken, Ebola & ISIS

AnmerKk: Und noch immer ist Benesch mehr als zurückhaltend was CHEMTRAILS betrifft. WARUM? Ein sinngemässer Satz blieb haften. Er zeigt und kommentiert ja Ausschnitte, aus der Geo-Engeneering-Konferenz.. Er sagt zu den Planungen für zukünftiges Chemtrailing sowas wie: Das sagen Sie seit 10 Jahren und vermutlich die nächsten Jahre auch (also als Theorie). Er hätte nur mal paar Links anklicken müssen, die ich mal ein einem Comment einstellte. Zu Youtube MEHRERE, die zu einem Großteil mit der Chemtrail-Thematik befasst. Allein 3 davon mit auch EIGENEM Material. Also eigenen Aufnahmen. Untersuchungen mit Miksoskop usw. Schon ne Zeit davor habe mich geäussert und verrmutlich, bin nicht mehr sicher, auch Dokus angegeben. Im Prinzip, zumal für Jemanden der selber reherchiert usw müßte es ein Leichtes sein, da mal Tacheles zu reden und entsprechend Material zu bringen. Es gibt Patentschriften usw, Tests. Diese Arbeit haben schon Andere vor Jahren vielfach gemacht. Mich wundert, das er überhaupt mal die Thematik nun bringt. Vieleicht liegt es am Nachwuchs?
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War der Amoklauf von Sandy Hook ein Fake?
AUSZUG:
Wie ist das möglich? Da passiert angeblich eines der grössten Massaker an einer Schule die Amerika je erlebt hat, mit 27 Menschen die ermordet wurden, aber die Statistik des FBI zeigt keinen einzigen Mord für das gesamte Jahr 2012 in Newtown. Ist dass der endgültige Beweis, der Amoklauf von Sandy Hook war ein Fake? Hier der Link zur Seite des FBI mit der Kriminalstatistik. In der Spalte “Mord” steht eine NULL!!!

Hier weiterlesen: Alles Schall und Rauch: War der Amoklauf von Sandy Hook ein Fake? htt p://alles-schallundrauch.blogspot.c om/2014/09/war-der-amoklauf-von-sandy-hook-ein-fake.html#ixzz3EQ3GWrAj

Anmerk: GUTEN MORGEN! Hat es DIESER Freeman nun endlich mitbekommen? Besser spät als nie und guter Artikel, aber wie schon gesagt, ebenfallls ne Seite, wo man nicht nur jeden Artikel, jeden Satz schlucken darf und sein Umgang mit Kommentatoren ist oder war regelmässig… sagen wir mal so… sehr eigenwillig und “etwas” böse. Zensur entsprechend hoch.
Schon das behauptete 9/11 sei echt und seine Bekannte wäre dabeigewesen und hätte es GESEHEN, daß ein Flugzeug EINSCHLUG. Dann behauptete: Er kenne Jemand vom Apollo-Programm und deshalb: Die Mondflüge, Weltraumflüge echt. Also ob es stimmt oder nicht… wenn es stimmt, verwundern mich seine Beziehungen. Wenn gelogen… In Russland war ebenfalls schon…

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OHNE Gewähr:

Deswegen hat man einen PERSONALausweis
htt p://schaebel.d e/was-mich-aergert/deswegen-hat-man-einen-personalausweis/00529/

Grundgesetz: “Artikel 125″
htt p://i1.wp.c om/brd-schwindel.o rg/images/2014/09/Auswahl_882.jpg?resize=680%2C426

Gesetzessuche: “Besatzung”
htt p://i0.wp.c om/brd-schwindel.o rg/images/2014/09/Auswahl_883.jpg?resize=629%2C755

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souveräne Gemeindereorganisation
h ttp://schaebel.de/was-mich-aergert/souveraene-gemeindereorganisation/00508/
Auszug:
Leitfaden
Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen
Vorschläge & Abstimmung über den Gemeindenamen
Gemeindegründung mit Gründungsprotokoll
Wahl des Gemeinderats und / oder Wahl des Bürgermeisters / Stv. Bürgermeisters
Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des [Stv.] Bürgermeisters auf die jeweilige Staatsverfassung
Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten

Eine solche Gemeinde kann:
eigene Beamte Bestallen
eigenes Geld auflegen
eigene Steuern erheben
(in Verbindung mit eigenem Geld)
eigene Gerichte aufbauen
Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen usw. aufbauen
Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
KFZ-Kennzeichen und noch vieles mehr erschaffen
und legitimieren.

Die Gemeinden sind die kleinsten Einheiten einer Demokratie. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Bayern, usw.) entschieden. Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, und auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG] übernahm dieses Grundrecht aus dem römischen Recht… usw.

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Posse des Tages 26.09.2014
htt p://auf-dem-weg-in-die-freiheit.blogspot.d e/2014/09/posse-des-tages-26092014.html
T-online meldet heute, am 26.09.2014, folgende Schlagzeile:

Jeder zweite Deutsche will mehr Flüchtlinge aufnehmen
Quelle: ht tp://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/ id_71164700/jeder-zweite-deutsche-will-mehr-fluechtlinge-aufnehmen.html

Hier finden Sie das Abstimmungsergebnis:

Also, entweder hab ich in Mathematik nicht aufgepasst oder uns will hier jemand ganz gehörig für dumm verkaufen. Über 80% haben mit NEIN abgestimmt…

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http://64.90.56.97/RECHTSKUNDE/Richter-ueber-BRD-Justiz.pdf

33 Seiten

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AfD-Stadtrat Wink zweifelt Existenz eines deutschen Staates an
ht tp://ww w.netzplanet.net/afd-stadtrat-wink-zweifelt-existenz-eines-deutschen-staates-an/11787
Geschrieben von: NP
31. Juli 2014

BAD KREUZNACH – Der zweifache OB-Kandidat Rainer Wink, der auf Ticket der Alternative für Deutschland (AfD) in den Stadtrat eingezogen ist, hat dem Stadtrat in einem Schreiben mitgeteilt, dass es seit 1990 keinen deutschen Staat mehr gebe, so dass er auch kein Staatsbürger sein könne. Er beanspruche daher für sich eine „staatliche Selbstverwaltung“.

Da es die Bundesrepublik Deutschland nicht gebe, existiere auch kein Staat, dem er sich zu beugen und dem er Steuern zu zahlen habe. Er erkenne die „BRD“ nicht an, sondern nur die „kaiserliche Verfassung aus dem Jahre 1850“ sowie die „staatliche Gesetzgebung vor dem 1. Januar 1914“…

Gegen Existenzberechtigung Deutschlands
AfD-Mann fliegt aus Bad Kreuznacher Stadtrat
ht tp://ww w.swr.de/swr1/rp/nachrichten/rheinland-pfalz/zweifel-an-der-existenz-der-brd-afd-mann-fliegt-aus-bad-kreuznacher-stadtrat/-/id=1533608/nid=1533608/did=14237400/122kevd/index.html

Zweieinhalb Stunden tagte der Bad Kreuznacher Stadtrat. Dann das erwartete Ergebnis: AfD-Vertreter Wink wird ausgeschlossen. Er hatte der Bundesrepublik die Existenzberechtigung abgesprochen.

Rainer Wink bekämpfe die freiheitliche, demokratische Grundordnung und sei deshalb eines Ratsmitglieds unwürdig, so die Begründung. Der AfD-Mann musste am Donnerstagabend daraufhin sofort seinen Platz im Stadtrat räumen. Er hatte bereits vor der Stadtratsentscheidung angekündigt, sich gegen einen Ausschluss zu wehren. Dazu müsste er nun vor dem Verwaltungsgericht klagen. In diesem Fall bliebe sein Stuhl am Ratstisch vorerst leer.

Wink war bei der Kommunalwahl als parteiloser Kandidat über die Liste der AfD in den Stadtrat gewählt worden. Seine Zweifel an der Legitimität der Bundesrepublik Deutschland hatte er in Briefen an Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer (SPD) zum Ausdruck gebracht. Nach seinen Äußerungen hatte sich die AfD von ihm distanziert und wie die CDU beantragt, ihn aus dem Stadtrat zu werfen.

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MH, da folgender Artikel nicht bei Mainstreamsmasher erscheint; Fehler 404, kopiere den Text der dort sein sollte (aber nicht erscheint, wenn anklicke). komplett hier ein. Würde ich normalerweise nicht machen, da recht lang:

CN – Erfahrungsbericht bezüglich Beitragsservice (ehemals GEZ)
by mainstreamsmasher

…..die Argumentation passt, ist juristisch einwandfrei.

Hier noch ein weiterer sehr wichtiger Passus – die Kernaussage ist unterstrichen:

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

WICHTIGE ERGÄNZUNG VON MIR (Christian)

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen den Ländern und der Bundesrepublik.

Da aber weder ein Land noch ein Staat eine natürliche oder juristische Person sein kann, hat der Rundfunkstaatsvertrag Gesetzescharakter, da er Dritte involviert (die Bürger).

Nach dem Rechtsstaatprinzip können und dürfen zwei angeblich staatliche Parteien keine Verträge untereinander schliessen.

Ein “Rundfunkstaatsvertrag” involviert somit Dritte. Diese “Dritten” sind zu keinem Zeitpunkt an dem Gestaltungsprozess des angeblichen Staatsvertrages beteiligt worden, nicht angehört worden.

Geschweige denn an der Gestaltung -dem Zustandekommen des Vetrages- beteiligt worden. Sie wurden einfach ausgeschlossen. Das ist ein grober Verstoss im Rechtsverkehr.
Denn: am Ende greift der angebliche “Staatsvertrag” in das grundrechtlich geschützte Privatvermögen ein, und zwar ducrh Androhung und Vollzug durch Zwang und Gewalt (“Pfändung”).

Teil IV – Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 – 62) § 58

Zustimmung von Dritten und Behörden(1)

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Ich weise darauf hin, das zudem gegen das sogenannte “Zitiergebot” verstossen wird. Die grundrechtliche Fessel für den Gesetzgeber.
Das Zitiergebot fordert vom Gesetzgeber, das er in seinem Gesetz exakt darauf hinweist, welche Grundrechte nach dem Grundgsetz eingeschränkt werden.
Tut der Gesetzgeber dies in seinem Gesetz nicht, so verstösst er gegen dieses Zitiergebot und das Gesetz ist null und nichtig.

Der “Rundfunkstaatsvertrag” und die Verwaltungseinheiten der GEZ, greifen in das Grundrecht auf Eigentum beim sogenannten Gebührenpflichtigen regelmäßig ein

Nicht allein durch den regelmäßig erteilten “Bescheid”, sondern insbesondere dann, wenn es um Zwang, also um Vollstreckung eines Verwaltungsaktes geht.
Ein solcher Eingriff ist eine Einschränkung des Grundrechtes

Der Rundfunkstaatsvertrag verstößt somit gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) (iVm Artikel 14 GG)

Betreff: GEZ – Erfahrungsbericht
CN – Erfahrungsbericht bezüglich Beitragsservice (ehemals GEZ)

Vielen Dank für diesen Bericht Christoph

CN – Erfahrungsbericht bezüglich Beitragsservice (ehemals GEZ) von Christoph (Liberaviro).

Nachdem am 1. Februar 2013 der erste Brief „Zahlung der Rundfunkgebühren /Rundfunkbeiträge“ von dem Beitragsservice gekommen ist, habe ich am 13 März mit der ersten Version der Höflichen Mitteilung geantwortet. Diese wurde sowohl an die Zentrale in Köln als auch an den Geschäftsführer des NDR, Lutz Marmor, (da in Niedersachsen zuständig) geschickt.

Am 20. März kam ein Schreiben direkt vom NDR in Rostock. In diesem wurden die rechtlichen Grundlagen zu dem Beitragsservice erläutert und es wurde nicht auf die UCC Dokumente eingegangen. Unterschrieben wurde es (oh Wunder!) mit nasser Tinte von Eva Hengst und Ines Slomka.

Meine Antwort war folgende, untermauert mit Kopien aus der UPIK Datenbank:

„vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.03.2013.

Mein vorangegangenes Schreiben bezog sich nicht auf offene Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragstaatsvertrages, die Unrechtmäßigkeit dessen ist mir bereits sehr gut bekannt.

Bitte lesen Sie aufmerksam die folgenden Informationen und überprüfen Sie selbst die Quellen auf ihre Authentizität.

Der „Staatsvertrag“ auf den Sie sich beziehen, hat keine rechtlich zwingende Bindung da es sich hier um einen Vertrag zwischen Privatfirmen handelt. Alle Landtage und deren Zweigstellen sind als internationale Privatfirmen registriert. Sie sind keine echten staatlichen Einrichtungen, sie geben das nur vor! Das gleiche gilt für ARD, ZDF etc. Denken Sie dran dass Beiträge zu fordern, die sich aus Täuschung im Rechtsverkehr ergeben, eine Straftat darstellt! Aus diesem Fakt ergibt sich, dass der Rundfunkbeitrag ein privates freiwilliges Leistungsangebot ist, das nicht angenommen werden muss. Und da ich mit Ihnen auch kein Vertrag eingehen will, lehne ich Ihr Angebot auch dankend ab.

Erläuterung zu der Höflichen Mitteilung: Falls Sie den Sinn dieses Dokuments nicht verstanden haben, sollten Sie dem Hinweis auf den Artikel im Internet, am Ende des Dokuments folgen. Der Sinn der Höflichen Mitteilung und der angehängten AGB ist klar: wir agieren als Menschen, als Privatpersonen mit persönlichen Haftung und so schließen wir auch unsere Verträge untereinander ab. Sollten Sie mir also eine Mahnung, Rechnung oder sonstige Handlung ausführen, schließen Sie automatisch mit mir einen verbindlichen Vertrag ab. Und zwar zu meinen Konditionen. Das bedeutet dass auf eine Zahlungserinnerung oder Mahnung, Sie von mir eine Rechnung in der festgesetzten Höhe bekommen werden.“

Da dies argumentativ anscheinend nicht durchschlaggebend war, bekam ich einen nächsten Brief:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.03. Sie vertreten die Auffassung, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für Sie keine bindende Wirkung hat.

Unsere Antwort hierzu muss jedoch aus folgenden Gründen eindeutig ausfallen.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wurde von allen Länderparlamenten der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist entgegen Ihrer Auffassung eine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrages. Sie unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich ihrer Bundesländer. Dies hat zur Folge , dass Sie – ebenso, wie alle anderen deutschen Staatsbürger – den rechtlichen Regelungen, insbesondere auch den Beitragspflichten unterworfen sind. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit bestehen nicht – die Erhebung eines allgemeinen Beitrages als Pflichtbeitrag aller Bürgerinnen und Bürger für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist als Finanzierungsmittel für die Gesamtveranstaltung Rundfunk verfassungsrechtlich zulässig. Die Beitragspflicht besteht nach dem Gesetz automatisch, so dass es keines wie auch immer gearteten gesonderten Vertrages bedarf.

Bitte vermeiden Sie weitere mit Kosten verbundene Maßnahmen indem Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen.“

Hier habe ich mich entschieden, einen weiteren Brief zu schreiben, diesmal schon mit der neuen überarbeiteten Höflichen Mitteilung auf Englisch und Deutsch, dem Deckblatt und etlichen Beweisen:

„vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.04.2013. Sie schreiben unter anderem: „Dies hat zur Folge, dass Sie – ebenso, wie alle anderen deutschen Staatsbürger – den rechtlichen Regelungen, insbesondere auch den Beitragspflichten unterworfen sind.“

Als Erstes: ich bin nicht deutscher Staatsbürger. Als Zweites: aus dem oben zitierten Satz entnehme ich, dass die Beitragspflicht nur für deutsche Staatsbürger gelten soll, nicht aber für hier lebende Ausländer? Das ist sehr interessant, steht es doch in Widerspruch mit dem, was Herr Jörg Schönenborn als „Demokratie-Abgabe“ sehen will.

Zu Ihrer Argumentation bezüglich der Rechtsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages antworte ich folgendermaßen:

Darstellung der Fakten:

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine private Firma, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Beweis in Anlagen!).

2. Die Länderparlamente der Bundesrepublik Deutschland sind private Firmen, eingetragen im internationalen Firmenregister wie z.B. http://www.dnb.com undwww.upik.de (Beweis in Anlagen!).

3. Der Norddeutsche Rundfunk ist eine private Firma, eingetragen im internationalen Firmenregister wie z.B. http://www.dnb.com und http://www.upik.de (Beweis in Anlagen!).

4. Ich habe bezüglich der Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkgebühren / Rundfunkbeiträgen aus dem Brief des Beitragsservices vom 01.02.2013, mit keiner der in Punkten 1. bis 3. aufgeführten Parteien, einen verpflichtenden Vertrag geschlossen.

5. Da, wie in Punkten 1. bis 3. bewiesen, alle beteiligten Parteien private Firmen sind, ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und kein Staatsvertrag.

6. Zusätzlich kommt hinzu dass Firmen und „Regierungen“ nach dem Universal Commercial Code (UCC) rechtmäßig gepfändet worden sind. Ausführliche Informationen dazu, sind Ihnen mit diesem Schreiben mitgesendet worden.

Aufforderung

1. Beweisen Sie mittels einer Kopie der Staatsgründungsurkunde dass die Bundesrepublik Deutschland ein rechtmäßiger Staat ist.

2. Widerlegen Sie dass die, unter Punkten 1. bis 3. in der Darstellung der Fakten aufgeführte Institutionen Firmen sind.

3. Beweisen Sie dass zwischen mir und dem Beitragsservice ein verpflichtender Vertrag besteht, handschriftlich mit nasser Tinte von mir unterschrieben.

Für die Erbringung der schriftlichen Beweise setze ich Ihnen eine Frist bis zum 11. Mai 2013.

Ihr Angebot vom 01.02.2013 lehne ich dankend ab. Ich bin an Leistungen Ihrer Firma nicht interessiert.

Von weiteren Schreiben, außer Erbringung der eindeutigen Beweise, bitte ich abzusehen.

Die Frist ist verstrichen ohne dass ein Brief vom Beitragsservice eingegangen ist! Sollten sie doch später Ansprüche stellen, werde ich darüber berichten und anfangen, Rechnungen zu verschicken.

Christoph (Liberaviro)

Siehe auch
Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt

….danke an Manfred P.


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